LIPAGO Möbel & Dekoverleih  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Allgemeines 

 Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er den Mietgegenstand in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat (Unterschrift unter „Lieferschein“). Etwaige Mängel sind am Tag der Anmietung dem Vermieter schriftlich (per Mail) anzuzeigen. Versäumt der Mieter diese Frist gehen eventuelle Schäden zu Lasten des Mieters. Eine verspätete Mängelmeldung wird nicht anerkannt. Alle Preise beziehen sich auf einen vereinbarten Mietzeitraum und gelten nicht als Kaufpreis. 

 

 

2. Besondere Pflichten des Mieters 

 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Mietgegenstandes bestehenden Vorschriften sorgfältig zu beachten. Insbesondere bei den Tischen und Stühlen ist vor allem vor Regen zu schützen. Das gilt auch bei Aufbau durch den Vermieter. Sicherungsmaßnahmen gegen Sturm oder Schnellfall obliegen dem Mieter. Bei Regen ist eventuell ein Abbau durch den Mieter erforderlich. Ab Übergabe des Mietgegenstandes geht die Haftung und der Gefahrenübergang an den Mieter für die gesamte Mietzeit über bis zur Abgabe an den Vermieter. Der Mieter stellt den Vermieter für jede Inanspruchnahme frei für Sach- oder Personenschäden. Der Mieter übernimmt ab Übernahme die Haftung für sämtliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche egal ob eigene oder Dritter die sich aus die Benutzung der Mietgegenstände ergeben sollten. Wir empfehlen den 

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Einweisung für den gemieteten Gegenstand oder Gegenstände erhalten hat. 

 

 

3. Mietdauer und Rückgabe 

 Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand in dem von ihm übernommen Zustand am vereinbarten Tag wieder zurückzugeben bzw. sich zwecks eines genauen Zeitpunktes mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Nach 2 Tagen ohne Benachrichtigung erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung. 

 

Bei Rückgabe aller Mietartikel gilt die Mietzeit zu Ende erst bei Rücknahme durch den Vermieter.  

 

 4. Auftreten von Schäden 

 Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben bzw. Fotos zu erstellen und dem Vermieter bei Rückgabe oder im Zuge des Aufbaus des Mietgegenstandes vorzulegen bzw. zu schicken. Die Mietgegenstände haben keinen vor Ort Service (falls nicht gesondert aufgeführt). Der Mieter muss den Mietgegenstand dem Vermieter zur Reparatur in den Räumlichkeiten des Vermieters zur Verfügung stellen. Das gilt auch für den Fall einer Lieferung durch den Vermieter. 

 

 

5. Umfang der Haftung des Mieters 

 Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietgegenstand oder Diebstahl in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Bei übermäßigen Verunreinigungen wird der volle Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt. Bei starken Verunreinigungen, die nicht gereinigt werden können, wird der volle Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei einem selbst verursachten Schaden haftet der Mieter insbesondere für den entstandenen Wertverlust, d. h. der Mieter schuldet dem Vermieter den Wertverlust durch den Schaden. Bei Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände werden die Kosten in voller Höhe nach dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.  

Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht mit Übernahme der Mietgegenstände auf den Mieter über. 

 

 

6. Sonstiges 

 Bei der Vermietung von Geschirr, Besteck und Gläser müssen diese vorgespült vom Mieter zurückgebracht werden (nicht maschinell gespült. Mit Wasser und einem Pflegetuch von grobem Schmutz befreien). Sollte es nicht ordnungsgemäß zurückgebracht werden, behält sich der Vermieter das Recht vor die Kaution oder sonstigen Kostenersatz gegenüber dem Mieter gelten zu machen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch seinen Mietgegenstand entstanden sind. Insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung oder durch Folgeschäden z. B. bei Sturmschäden. Der Mieter bestätigt, dass ihm diese Bedingungen ausgehändigt wurden und er diese akzeptiert. Für alle bei Reservierungen muss der Mieter diesen Mietvertrag innerhalb der im Vertrag angebenden Frist dem Vermieter zurücksenden. Ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf die Reservierung. Evtl. Anlieferungen erfolgen nur bis Bordsteinkante, sofern nichts weiter vereinbart. 

 

 

7. Zahlungsbedingungen 

 7.1 Anzahlung 

Bei allen Aufträgen ist nach Erhalt der Rechnung sofort eine Anzahlung in Höhe von 30% der gesamten Auftragshöhe zu bezahlen.  

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist und vollständigen Rechnungshöhe, werden die vereinbarten Mietgegenstände nicht reserviert und ggfls. Anderweitig vermietet.  

 

7.2 Zahlungsziel 

Bei allen Aufträgen gilt ein Zahlungsziel von 3 Monaten vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraumes.  

Erfolgt die vollständige Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist und Rechnungshöhe, werden die vereinbarten Mietgegenstände nicht zur Verfügung gestellt, oder wenn vereinbart, nicht geliefert. Der Vermieter behält sich vor, von dem vereinbarten Vertrag vollständig und ohne Schadensersatz zurückzutreten und ggfls. Kosten nach 8. Stornobedingungen in Rechnung zu stellen.  

 

7.3 Zahlungsbedingungen 

Die Zahlung ist zahlbar ohne Abzug, siehe 7.2 Zahlungsziel. Preisnachlässe wie Rabatt oder Skonto, wenn nicht schriftlich vereinbart, werden nicht gewährt.  

 

 

8. Stornierungsbedingungen 

 Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an: 

 

 - 12 Monate vor Beginn des Mietzeitraumes: 30% der gesamten Rechnungssumme. 

  - 3 Monate vor Beginn des Mietzeitraumes: 70% der gesamten Rechnungssumme. 

 - 1 Woche vor Beginn des Mietzeitraumes: 90% der gesamten Rechnungssumme.  

 

Stand 07.2023

 

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